Ist ein/e Jugendliche /er urteilsfähig, kann es persönliche
Entscheidungen um den eigenen Körper selbst ausüben. Darunter versteht man
Rechte, die eng mit der Persönlichkeit verbunden sind, wie zum Beispiel die Enthaarung der unbeliebten Haare, einer Tätowierung oder eben einem Piercing erteilen. Lässt sich das mit dem
Taschengeld oder Lehrlingslohn bezahlen, kann der Jugendliche also selber entscheiden.
Aus Prinzip vereinbare ich Termine nur mit Jugendliche ab 16j. Ich bitte alle Jüngeren sich
über ihren Gesetzlichen Vormund bei mir zu melden.
Danke für Euer Verständnis.